Unser Angebot, vielfältig und günstig

An dieser Stelle wollen wir Ihnen einen Überblick über unsere Versicherungen anbieten. Wir möchten Ihnen die Produkte mit einer kurzen Erklärung näher bringen.

Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung.

Kraftfahrzeugkasko
Hausrat
Gebäude
Glas
Bauherrenhaftpflicht
Bauleistung
Krankheitskosten
Ambulant
Zahnarzt
Krankenhaus
Krankentagegeld
Krankenhaustagegeld
Kurtagegeld
GKV-Ergänzung
Reisekrankenversicherung
Arbeitsunfähigkeit
Beruf-, Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit
Pflegebedürftigkeit
Finanzierung
Unfallversicherung
Privathaftpflicht
Tierhalter
Gewässerschäden
Haus- und Grundbesitz
Sonstige Haftpflichtrisiken
Rechtsschutz

Kraftfahrzeugkasko
Die Notwendigkeit und Form einer Kaskoversicherung richtet sich nach dem Restwert des Fahrzeugs. Bereitet der Verlust des Kfz finanzielle Probleme, ist die Absicherung sinnvoll. Durch Selbstbeteiligungsvarianten lassen sich erhebliche Beitragsnachlässe darstellen.

Die Teilkasko deckt u.a. Diebstahl, Wildschaden und Glasbruchschaden. Die möglichen Selbstbeteiligungen sind 0,-€, 150,-€, 300,-€, 500,-€, 1000,-€ oder mehr.

Die Vollkasko deckt darüber hinaus auch Schäden durch selbstverschuldete Unfälle. Die möglichen Selbstbeteiligungen sind 0,-€, 150,-€, 300,-€, 500,-€, 1000,-€, 2500,-€ oder mehr.
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Hausrat
Über diesen Vertrag sichert man seinen Hausrat gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Beachten Sie bitte die diversen Einschlussmöglichkeiten weiterer Gefahren, Kosten und Gegenstände wie z.B. Fahrräder

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Gebäude
Die Absicherung selbstgenutzter oder vermieteter Immobilien gegen Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden ist wegen der möglichen Schadenhöhe sinnvoll und wichtig, der Einschluss weiterer Gefahren empfehlenswert. Vor Abschluss empfiehlt sich eine exakte Wertberechnung, bei der Sie Ihr Berater gern unterstützt.
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Glas
Bei der Glasbruchversicherung unterscheidet man zwischen Gebäude- und Mobiliarverglasung. Glasbruch bei Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch ist bereits über die Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung abgesichert.

Die Notwendigkeit eines solchen Vertrages richtet sich unter anderem nach Größe und Anzahl der Fensterscheiben, sowie die Wohnlage.
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Bauherrenhaftpflicht
Soweit Sie als Bauherr auftreten, schützt Sie dieser Vertrag vor haftungsrechtlicher Inanspruchnahme von Geschädigten. Da die Höhe dieser Ansprüche gemäß BGB nicht begrenzt ist, handelt es sich um ein die Existenz bedrohendes Risiko und sollte möglichst umfangreich abgesichert werden. Die Beiträge zu diesem Vertrag sind sehr gering. Genaue Informationen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt bzw. unserer Leistungsübersicht Bauherrenhaftpflicht.
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Bauleistung
Durch diesen Vertrag sichern Sie Gebäude während der Bauphase gegen Gefahren wie z.B. Leitungswasser, Sturm, Hagel. Gefahren wie z.B. Zerstörung von Glasscheiben oder Feuer können ebenfalls eingeschlossen werden. In der Regel ist das Feuerrisiko jedoch Prämienfrei über die nach Fertigstellung beginnende Wohngebäudeversicherung abzuschließen.
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Krankheitskosten
Zur Absicherung der Krankheitskosten gibt es zwei unterschiedliche Systeme.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet eine Grundabsicherung ohne Vertrags- gestaltungsmöglichkeit.
Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) kann der Versicherungsschutz individuell gewählt werden.
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Ambulant
Hierzu zählen z.B. Arztbesuche, Hilfs- und Heilmittel und Psychotherapie.
Da dieser Bereich relativ hohe Kosten verursachen kann, ist eine Absicherung notwendig. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ist sinnvoll, wenn damit eine deutliche Beitragsersparnis erreicht wird.
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Zahnarzt
Versichert sind Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie und Zahnersatz zu den jeweiligen Prozentsätzen. Es gibt unterschiedliche Abrechnungsgrundlagen, die sich bei den Höchstbeträge unterscheiden.
Dieser Bereich ist auch als Ergänzung zur GKV versicherbar.
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Krankenhaus
In diesem Bereich können sie die Unterbringung (Ein-, Zwei- oder Mehrbett) und die ärztliche Betreuung (Vertragsarzt, Chefarzt) wählen. Da auch dieser Bereich sehr hohe Kosten verursachen kann, ist eine Absicherung unbedingt notwendig.
Diese Absicherung gibt es auch als Ergänzung zur GKV.
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Krankentagegeld
Der Verlust der Arbeitskraft kann diverse Folgen haben. Berufs-, Dienst-, Erwerbs-, oder Arbeitsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Rollstuhlabhängigkeit. Trotz dieser möglichen Folgen muss eine weitere Zahlung der Kreditraten gewährleistet sein. Die Ansprüche von gesetzlichen Trägern reichen hierzu jedoch i.d.R. nicht aus.
Eine entsprechende Absicherung ist zwingend erforderlich. Da es sich hierbei um ein die finanzielle Existenz bedrohendes Risiko handelt, ist besonders auf den Umfang (Vertragsbedingungen) zu achten.
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Krankenhaustagegelsd
Diese Absicherung kann für Selbstständige und Freiberufler als Ergänzung zur Kranketagegeldversicherung sinnvoll sein.
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Kurtagegeld
Die Anwendungen und Behandlungen werden i.d.R. von der PKV übernommen. Die Übernachtungskosten können über ein Kurtagegeld separat abgesichert werden.
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GKV-Ergänzung
Die durch die Gesundheitsreformen entstandenen Absicherungslücken können mehr oder weniger durch entsprechende Zusatztarife geschlossen werden (Zahnzusatz, Zweibettzimmer, Praxisgebühr, Heilpraktiker, etc.).
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Reisekrankenversicherung
Für gesetzlich Versicherte gibt es einen Auslandskrankenschein, der jedoch häufig nicht akzeptiert wird. Für privat Versicherte gilt der Versicherungsschutz i.d.R. auch im Ausland. Der mitversicherte Rücktransport dagegen ist nicht bei allen PKV eingeschlossen.
Wenn Sie möchten, können Sie die Reisekrankenversicherung auch gleich Online bei uns abschließen.
Gehen Sie hierzu auf die Seite "Tarifrechner". Wenn Sie wollen, können Sie den Vertrag auch Onlne abschliessen.
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Arbeitsunfähigkeit
Folgende Absicherungen gegen die finanziellen Folgen einer Arbeitsunfähigkeit sind üblich:
Bei Arbeitnehmern zahlt –mindestens für die ersten sechs Wochen- der Arbeitgeber das Gehalt in vollem Umfang weiter. Nach 6 Wochen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung dann die weitere Lohnfortzahlung. Durch das Haushaltsbegleitgesetz ergibt sich je nach Höhe des Verdienstes eine Lücke. Diese vergrößert sich für freiwillig Versicherte. Freiberufler, Handwerker und Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung können Höhe und Beginn der Absicherung frei vereinbaren. Privatversicherte können die Höhe und den Beginn der Absicherung ebenfalls frei vereinbaren. Das durchschnittliche Nettoeinkommen darf hierbei nicht überschritten werden. Trotzdem können Betriebskosten mittlerweile bei einem Versicherer ebenfalls abgesichert werden.
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Beruf-, Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit
Längere oder schwere Krankheiten führen schnell zur Berufs-, Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit. Die Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeitsabsicherung enden dann umgehend, spätestens nach 3 Monaten. Gesetzliche Rentenversicherte –alle Arbeitnehmer, sonstige Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte- erhalten unter mehreren Voraussetzungen eine Grundabsicherung. Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte machen sich über Ihre Versorgung oft falsche Vorstellungen. Eine Ermittlung Ihrer Versorgungsansprüche und der Versorgungslücke ist zwingend notwendig, da es sich hier um ein die finanzielle Existenz bedrohendes Risiko handelt.

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Pflegebedürftigkeit
Die Absicherung gegen die finanziellen Folgen bei Pflegebedürftigkeit wird ab 01.01.1995 von der Pflegepflichtversicherung übernommen. Eine Befreiungsmöglichkeit hiervon ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Klären Sie mit Ihrem Berater, ob dieser Basisschutz zur Absicherung ausreicht.
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Finanzierung
Sie wollen ein Haus bauen oder kaufen? Wir helfen Ihnen gerne bei der Gestaltung der Finanzierung.
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Unfallversicherung
Wo und wann schützt eine private Unfallversicherung?
Versicherungsschutz gilt auf der ganzen Welt und rund um die Uhr in allen üblichen Lebensbereichen, z.B.
  • im Haus
  • im Straßenverkehr
  • bei der Arbeit
  • in der Freizeit, bei Sport und Hobby
  • im Urlaub


Was bietet eine Unfallversicherung?
Aufgabe der Unfallversicherung ist es, die finanziellen Auswirkungen von Unfällen mit Hilfe der Invaliditäts- sowie den weiteren gewählten Leistungen abzufangen.
Weitere Leistungsarten sind z.B.
  • Unfallrente
  • Krankenhaustagegeld
  • Genesungsgeld
  • Übergangsleistung
  • Todesfall-Leistung


Was gilt nicht versichert?
Außergewöhnliche Risiken, die nur bei einer Minderheit von Versicherten entstehen können, erfordern einen hohen Beitrag. Um die Gemeinschaft aller Versicherten nicht damit zu belasten, sind ebenso wie bei anderen Versicherungszweigen, auch in der Unfallversicherung gewisse Risiken vom Versicherungsschutz nicht erfasst.
Ausgeschlossen sind ggf. insbesondere:
  • Vorsätzliche Selbstbeschädigung und Selbstmord
  • Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind
  • Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind
  • Unfälle als Berufs- oder Sportflieger oder beim Fallschirmspringen

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Privathaftpflicht
Die Privathaftpflicht deckt den Bereich Hobby, Freizeit und Sport. Falls notwendig, kann eine Berufs- oder Diensthaftpflicht eingeschlossen werden.
Mögliche Einschlüsse sind u.a.: vermietete Garagen, Schlüsselrisiko, Surfbrett, unbebaute Grundstücke, weitere im Haushalt lebende, nicht eingeschlossene Personen (z.B. Eltern), Vereinstätigkeit, Hüten fremder Tiere.
Weitere Einschlussmöglichkeiten nennen Ihnen unsere Berater.
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Tierhalter
Dieser Vertrag ist notwendig, als Halter oder Hüter von Hunden und Pferden bzw. Ponys. Auch hier gibt es eine Reihe von Einschlüssen. So ist z.B. das Fremdreiterrisiko gesondert abzugeben.
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Gewässerschäden
Die Gewässerschadenshaftpflicht deckt Schäden z.B. durch ausgelaufenes Öl aus einem Heizöltank.
Auch eigene Schäden sind über diesen Vertrag versichert. Muss z.B. zum Austausch des verseuchten Erdreichs ein Gebäude abgerissen werden, so ist auch dieser Schaden im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme versichert.
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Haus- und Grundbesitz
Als Besitzer von nicht selbst genutzten Häusern und Grundstücken ist man für Schäden verantwortlich, die z.B. durch Vernachlässigung folgender Pflichten entstehen: Reinigung von Gehwegen, Streuen, Schneeräumen, Instandhaltung, Installation ausreichender Beleuchtungseinrichtungen.
Auch eine im Mietvertrag festgelegte Pflicht der Mieter oder anderer Personen befreit Sie nicht von Ihrer Haftung.
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Sonstige Haftpflichtrisiken
Ermitteln Sie diese im Gespräch mit einem unserer Berater.
Wichtige Hinweise: Die Haftpflichtversicherung übernimmt nicht nur den Ausgleich berechtigter Schadensersatzforderungen (bei Sachwerten i.d.R. den Zeitwert), sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen für Sie ab.Ihre Haftung ist unbegrenzt. Auch wenn Sie sich einen großen Schaden nur schwerlich vorstellen können, sollten Sie eine möglichst hohe Deckungssumme vereinbaren, da genau diese Schäden die finanzielle Existenz bedrohen.
Diese von uns sorgfältig geprüften Informationen ersetzen nicht die Versicherungsbedingungen. Sie weisen nur auszugsweise auf wichtige Regeln zur Absicherung des privaten Haftungsrisikos hin. Beachten Sie bitte unbedingt die Ihnen bei Vertragsabschluss auszuhändigenden Merkblätter, die Ihnen wichtige vertragliche Pflichten erläutern.
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Rechtsschutz
Wer sich im Recht fühlt, bekommt dies auch vor Gericht. Diese Aussage stimmt leider immer seltener. Sicher gehört diese Absicherung nicht zu den existenziell erforderlichen Verträgen, doch kann es auch zu Rechtsstreitigkeiten mit hohem Kostenrisiko kommen.
So ist beispielsweise bei einer Klage auf 1.000,- € Monatsrente bei Berufsunfähigkeit durch zwei Instanzen eine fünfstellige Summe erreicht (bei selbstständigen und Freiberuflern wird hierfür kein Versicherungsschutz gewährt). Durch Selbstbeteiligungsvarianten lassen sich hohe Beitragsnachlässe darstellen.
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Was macht eigentlich ein Versicherungsmakler?

Versicherungen, Versicherung, Dithmarschen, Heide, Brunsbüttel, Itzehoe, Meldorf, Büsum, Kiel, Makler, Versicherungsmakler, Hausrat, Rechtschutz, Haftpflicht, Autoversicherung, KFZ Versicherung, Altersvorsorge, Finanzierungen, Rentenversicherung, Landwirtschaftliche Versicherung
  • völlige Unabhängigkeit von Versicherungs- und Finanzkonzernen
  • große Angebotspalette
  • hohe Beratungskompetenz
  • durchdachte Absicherungskonzepte
  • trotz der Vielfalt – alles aus einer Hand
  • volle Unterstützung im Schadenfall
  • ständige Verwaltung und Betreuung der Verträge
  • hohe Zeitersparnis
  • und Sie zahlen dafür keinen Cent!

Sie sehen ein Besuch bei Ihrem Versicherungsmakler spart bares Geld und Sie sind zudem stets gut beraten und genießen einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz!

© 2007          Thomssen, Ihr Versicherungsmakler für Dithmarschen und Schleswig Holstein          • fair          • kundenorientiert          • kompetent          • preiswert